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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 4 S 3336/89   

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https://dejure.org/1990,7566
VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 4 S 3336/89 (https://dejure.org/1990,7566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1990 - 4 S 3336/89 (https://dejure.org/1990,7566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 4 S 3336/89 (https://dejure.org/1990,7566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versetzung eines Forstbeamten - dienstliches Bedürfnis wegen langjähriger mangelhafter Aufgabenerfüllung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung zur Forstdirektion ; Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung; Mangelhafte Ausübung des Amts als Forstoberinspektor (Alkoholabhängigkeit); Mitbestimmung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 4 S 3336/89
    Im übrigen wäre die Versetzung nicht wegen Verletzung eines vom Personalrat nicht geltend gemachten Informationsanspruchs rechtswidrig (vgl. dazu jüngst BVerwG, Urteil v. 12.10.1989 -- 2 C 22.87 --).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 4 S 3336/89
    Als Recht auf Rückgängigmachung einer wegen fehlender Zustimmung des Personalrats fehlerhaften Umsetzung (vgl. BVerwGE 75, 138) scheidet ein Anordnungsanspruch jedoch schon deshalb aus, weil -- abgesehen von der Beendigung des Einsatzes bei der Forsteinrichtungsgruppe ... durch Zuweisung zum Revierdienst beim Staatlichen Forstamt ... -- die Forsteinrichtungsarbeiten in ... nach dem Vortrag der Forstdirektion abgeschlossen sind.
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 80/13

    Versetzung, Abordnung, dienstliche Gründe, Gerichtsvollzieher

    Soweit der dienstliche Grund allerdings mit der fehlenden Eignung des Betroffenen begründet wird, unterliegt diese wiederum nur einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12. Februar 1990 - 4 S 3336/89 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1967, BVerwGE 26, 65, 77).
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